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rechtliche Betreuung 
Rechtsanwalt Gerhard Strobl
München

Betreuungsrecht

Informationen zum Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht ist gesetzlich verortet im 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches, im Familienrecht. Entsprechend sind die Erwartungen an den gesetzlichen Betreuer hoch, eine Familie kann er dennoch nicht ersetzen. Rechtliche Betreuung kann nicht jeder, aber jeder darf sich daran versuchen. Durch Rechtsanwalt Gerhard Strobl erhalten Sie eine fachlich hochwertige Vertretung in Ihren Angelegenheiten. §§ 1896 bis 1908a-i BGB (http://dejure.org/gesetze/ BGB) regeln die Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen Betreuer und Betreuten: Der gesetzliche Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen. Der Betreute wird gerichtlich und außergerichtlich im Rahmen der Aufgabenkreise (§ 1902 BGB) durch den Betreuer vertreten. Dennoch sind beide Subjekte und nicht Objekte in dem Verfahren. Der Betreuer hat den Wünschen des Betreuten zu entsprechen, soweit es dessen Wohl nicht zuwiderläuft (§ 1901 BGB). Nur im extremen Einzelfall, nämlich wenn es anders dem Wohl des Betreuten gefährdet, kann sich der Betreuer über den Willen des Betroffenen setzen (vgl. z.B. §§ 1903, 1904 und 1906 BGB). Der Betreuer ist von der Basis der Zusammenarbeit aber „nur“ die rechtliche Vertretung, er organisiert die erforderlichen und möglichen Hilfen - alles in Zusammenarbeit mit dem Betreuten. Dieser weiß am Besten, was er vom Leben erwartet und welche Hilfen dazu benötigt werden. 

 Jeder Bürger kann die Errichtung einer Betreuung für sich oder andere beim Amtsgericht, Abteilung für Betreuungssachen, oder bei der Betreuungsstelle anregen. Zum Betreuer können bestellt werden selbständige Berufsbetreuer, Mitarbeiter eines Betreuungsvereins oder auch ehrenamtliche Betreuer, z.B. Familienangehörige und Menschen, die sich für diese Aufgabe zur Verfügung stellen.

Online können Sie bereits einen guten Überblick zum Betreuungsrecht im Betreuungslexikon von Horst Deinert (http://lexikon.btprax.de) finden.Weitere Informationen erhalten Sie auch über die Berufsverbände der BerufsbetreuerBdB e. V. (http://bdb-ev.de) und dem VfB e.V. (http://www.vfbev.de). Als Kontaktmöglichkeiten mit ebenfalls tauglichen Informationen seien zuletzt, aber nicht abschließend genannt:Amtsgericht München, Betreuungsstelle der Stadt München, Landratsamt München.

Sollten Sie Hilfe oder Beratung benötigen, wenden Sie sich ungezwungen an uns:

gs-legal, Rechtsanwalt Gerhard Strobl, kanzleiansässig Oberanger 4280331 München Telefon: 089 95 95 95 910

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